Detailergebnis zu DOK-Nr. 71841
Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen (HErmEliN)
Autoren |
C. Büns F. Gnoth R.-D. Mummenthey H. Rühling J. Tharsen |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Kolloquium Luftqualität an Straßen 2017, 29. und 30. März 2017, Bergisch Gladbach. Bergisch Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), 2017 (Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)) (FGSV 002/119) S. 19-28, 8 B, 7 Q
Die Ermittlung und Bewertung der Luftqualität wird durch den Betrieb ländereigener Messnetze (in Niedersachsen durch die Lufthygienische Überwachung Niedersachsen, LÜN) mit Messungen der relevanten Luftschadstoffe an repräsentativen Standorten vollzogen. Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BlmSchV) legt die Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Ermittlung der Luftqualität. Ferner legt sie fest, dass Messungen auch an den Standorten vorgenommen werden, "an denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt ausgesetzt sein wird". Diese Orte mit den höchsten Luftschadstoffimmissionen und mit einer Relevanz bezogen auf die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit der 39. BlmSchV befinden sich heute in der Hauptsache an viel befahrenen Straßen mit einem für die Luftreinhaltung ungünstigen Verhältnis der Straßenbreite zur Gebäudehöhe der Randbebauung sowie einer hohen Bebauungsdichte. In solchen Fällen kann der Luftaustausch innerhalb einer so genannten "Straßenschlucht" deutlich eingeschränkt sein und sich dort emittierte Luftschadstoffe akkumulieren. Solche Orte werden dann auch als Hotspots bezeichnet.