Detailergebnis zu DOK-Nr. 71859
Vorstellung des Entwurfs "Hinweise zu Risikomanagement und Monitoring im Straßenbau" (HRM)
Autoren |
S. Reiter |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 1.1 Organisation 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Landschaftstagung 2017, 18. und 19. Mai 2017 in Veitshöchheim. Köln: FGSV Verlag, 2017, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/118) 17 S., 8 B, 11 Q
Regelungen zum Monitoring sind immer häufiger Gegenstand von Planfeststellungs- oder Klageverfahren. Zu FFH-Verträglichkeits- oder Artenschutzprüfungen werden Einwendungen erhoben, die die aufgestellten Prognosen zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen in Zweifel ziehen. Gern wird dann das Monitoring als Allheilmittel angesehen, diese Einwendungen auszuräumen, oft genug, ohne dass die Beteiligten wüssten, was sie genau fordern oder versprechen. Klare Vorstellungen über die Einsatzbereiche, Methoden und Leistungsbilder des Monitorings in Genehmigungsverfahren existieren derzeit noch nicht. Dieser Zustand ist in manchen Fällen jahrzehntelanger Laufzeit und einem sehr großen Finanzbedarf für das Monitoring zu Großvorhaben nicht haltbar. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde im Januar 2016 der FGSV-Arbeitskreis 2.9.1 "Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau" mit dem Ziel gegründet, ein Wissensdokument mit dem Titel "Hinweise zu Risikomanagement und Monitoring im Straßenbau" zu entwickeln. Die HRM werden praxisrelevante Hinweise sowie die Darstellung von Beispiel- und Best-Practice-Fällen enthalten. Insbesondere wird herausgearbeitet, wann ein Risikomanagement erforderlich/sinnvoll ist und welche Besonderheiten sich in Bezug auf den Ablauf und das Zeit- und Projektmanagement von Projekten mit RM ergeben. Angesprochen werden sollen vor allem die Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie Planungsbüros und Gerichte sein. Darüber hinaus können diese Hinweise auch für andere Vorhabenträger und Naturschutzbehörden, Planfeststellungsbehörden und Verbände hilfreich sein. Vergabe, Durchführung und Betreuung von Monitoringprogrammen sollen vereinfacht, ergebnissicherer und damit auch preiswerter gestaltet werden. Als oberstes Ziel sollen die HRM zu einer höheren Rechtssicherheit von Planungen beitragen.