Detailergebnis zu DOK-Nr. 71969
Arten- und Gebietsschutz in der Bundesfachplanung
Autoren |
M. Lau |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 12, S. 830-836
Die arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfungen sind bereits auf Zulassungsebene anspruchsvoll und regelmäßig mit hohem Untersuchungsaufwand verbunden. Auf vorgelagerter Planungsebene wird demgegenüber häufig mehr oder weniger nur überschlägig geprüft, wie dies dem Festlegungsgrad der jeweiligen Planung entspricht. Bei der Bundesfachplanung besteht jedoch die Besonderheit, dass hier ein nach § 15 I 1 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren verbindlicher Trassenkorridor festgelegt wird, was die Frage nach Umfang und Tiefe der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfungen auf der Ebene der Bundesfachplanung aufwirft. Aus rechtlicher Sicht ist die Antwort auf diese Frage in Umfang und Prüftiefe der Alternativen-Prüfung einer etwaigen Ausnahme- beziehungsweise Abweichungsprüfung in der Planfeststellung zu suchen. Dies eröffnet eine ebenso angemessene wie der Verbindlichkeit der bundesfachplanerischen Korridorentscheidung Rechnung tragende Abschichtung der Problemlösung, die indes noch der weiteren naturschutzfachlich-planerischen Operationalisierung bedarf.