Detailergebnis zu DOK-Nr. 72010
Die Aufklärung suizidaler Ereignisse am Beispiel eines Alleinunfalls
Autoren |
H. Bäumler |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 63 (2017) Nr. 2, S. 37-44, 10 B, 10 Q
2015 starben in Deutschland nach den Angaben des Statistischen Bundesamts 10 080 Menschen durch Suizid. Wie viele davon durch einen absichtlich herbeigeführten Kraftfahrzeugunfall starben, ist der amtlichen Statistik nicht zu entnehmen. In einer Quelle werden für das Jahr 2006 45 Fälle vorsätzlicher Selbstschädigung durch einen absichtlich verursachten Kraftfahrzeugunfall angegeben. Andere Quellen sprechen von 0,3 bis 8 % tödlichen Verkehrsunfällen, die auf Suizid zurückzuführen sind. Bezogen auf das Jahr 2015 wären das zwischen 10 und 277 tödliche Verkehrsunfälle, die auf suizidale Absicht zurückzuführen wären. Die letztgenannten Zahlen verdeutlichen die Problematik der Aufklärung eines in suizidaler Absicht herbeigeführten Verkehrsunfalls, da in vielen Fällen im Nachhinein nicht mehr zu unterscheiden ist, ob es sich um einen "echten" Unfall oder ein absichtlich herbeigeführtes, unfallähnliches Ereignis handelt. Definitionsgemäß handelt es sich bei einem Verkehrsunfall um "ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, bei dem mit mechanischer Gewalt Personen und/oder Sachen zu Schaden kommen", während Suizid definiert ist als "vorsätzlich, selbst herbeigeführter Tod, aufgrund eines absichtlich, direkten und bewussten Versuchs, das eigene Leben zu beenden". Nachdem der Unfallverursacher in der Regel verstorben ist, ist es Aufgabe der unfallaufklärenden Institutionen, herauszufinden, ob und wenn ja welche Intention dem sich als Verkehrsunfall präsentierenden Geschehen zugrunde lag.