Detailergebnis zu DOK-Nr. 72024
Vorstellung der Entwicklung eines Luftfilters zur Adsorption und Eliminierung von partikulären und gasförmigen Luftschadstoffen
Autoren |
E. Schmidt T. Schmitz C. Messner T. Dolinschek J. Kleffmann J.M. Marzinkowski |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Kolloquium Luftqualität an Straßen 2017, 29. und 30. März 2017, Bergisch Gladbach. Bergisch Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), 2017 (Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)) (FGSV 002/119) S. 156-167, 3 B, 3 T, 7 Q
Durch die Verhaltens- und Lebensweise der Menschen wird der Schadstoffgehalt in der Luft wesentlich beeinflusst. Ab einer bestimmten Konzentration wirken einige der Luftinhaltsstoffe toxisch auf Pflanzen und Lebewesen in terrestrischen und aquatischen Ökosystemen. Auch für Menschen und Tiere stellen diese Stoffe eine Gefahr dar. Aus diesem Grunde hat die Europäische Kommission in der Richtlinie 2008/50/EG für bestimmte Luftschadstoffe Grenzwerte "zum Schutz der menschlichen Gesundheit" erlassen, welche durch die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BlmSchV) in nationales Recht überführt wurde. Während bei den meisten dieser Luftschadstoffe die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, treten bei Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub regelmäßig und auch über längere Zeiträume hinweg Überschreitungen auf. NO2 gehört zur Klasse der Stickoxide (NOx = NO + NO2) sowie zu den reaktiven Stickstoffverbindungen (NOx, NO3, N2O3, HONO, HNO3). Feinstaub wird unterschieden in Partikeln, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Micrometer eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist (PM10) und Partikeln, die einen solchen Lufteinlass für 2,5 Micrometer passieren (PM2,5). Für die aktuellen Grenzwerte ist lediglich die PM10-Fraktion relevant.