Detailergebnis zu DOK-Nr. 72082
Das wasserrechtliche Bewirtschaftungsermessen im ökologischen Gewässerschutzrecht
Autoren |
M. Reinhardt |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 14, S. 1000-1004, 59 Q
Das wasserrechtliche Bewirtschaftungsermessen ist nach Herkommen, Zielsetzung und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung als nutzungsbezogenes Zuteilungsermessen ausgestaltet. Mit der Akzentuierung des Gewässerschutzrechts insbesondere unter Geltung der Wasserrahmenrichtlinie hat der exekutive Spielraum des § 12 II WHG indes heute eine weitreichende zusätzliche Dimension gewonnen. Der Beitrag beschreibt und diskutiert den Wandel des Rechtsinstruments von der ökonomischen Gestaltung zur ökologischen Erhaltung. Unter den verwaltungsrechtlichen Eröffnungskontrollen, die heute gemeinhin dem öffentlichen Umweltrecht zugeordnet werden, nimmt die wasserrechtliche Zulassung eine Sonderstellung ein. Als repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt, das lediglich einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensbetätigung gewährt, schränkt sie die grundrechtliche Schutzstellung des Unternehmers deutlich stärker ein als die im Übrigen verbreiteten präventiven Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, die wie etwa im Immissionsschutz- und im Bergrecht bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einen unmittelbaren Gestaltungsanspruch begründen. Zugleich erweitert die damit verbundene begrenzte Justiziabilität der behördlichen Entscheidung die Letztentscheidungsbefugnisse der Exekutive gegenüber der Judikative. Dies betrifft nach der dem Europarecht geschuldeten Zweiteilung des Bewirtschaftungsermessens grundsätzlich sowohl die übergreifende Bewirtschaftungsplanung nach den §§ 82, 83 WHG als auch die Ebene der behördlichen Einzelfallentscheidung vor Ort.