Detailergebnis zu DOK-Nr. 72299
Bürgerbusse und Gemeinschaftsverkehre - Bausteine der ländlichen Mobilität in Baden-Württemberg: Grundlagenpapier
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Stuttgart: NVBW, Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, 2016, 32 S., 4 B, 3 T (NVBW Schriftenreihe)
Zu den politischen Zielen des Landes Baden-Württemberg gehört, die Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen im Land bis 2030 zu verdoppeln. Der öffentliche Verkehr muss sich weiterentwickeln, wenn er dieses Ziel erreichen will. Dies gilt für alle Raumtypen, für den ländlichen Raum jedoch in besonderem Maße. Dazu sind eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet: Das Land investiert in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), der zu seinen eigenen Aufgaben gehört, und beteiligt sich in Form der Regiobuslinien an der Erschließung der Fläche. Eine Weiterentwicklung der ÖPNV-Finanzierung soll ebenso dazu beitragen, eine langfristig tragfähige Finanzierung sowie einen flexibleren, effizienteren Mitteleinsatz seitens der Aufgabenträger zu erreichen. Dies erleichtert nicht zuletzt auch den Einsatz bedarfsgesteuerter Bedienformen und damit eine Angebotsausweitung auch bei geringerer Nachfrage. Eine Ergänzung dieses Grundangebots durch lokal gestaltete Mobilitätsdienste ist erforderlich, um kleinräumig und für spezifische Mobilitätsbedürfnisse neue Angebote schaffen zu können. Mit dem "Gemeinschaftsverkehr" stellt das Papier eine Strategie vor, die sich dieser Aufgabe widmet. Dabei ist klar, dass sich aus den hier skizzierten Gedanken zahlreiche praktische Fragen ergeben, deren Lösung derzeit oft noch unklar ist. Die Angebotsformen des Gemeinschaftsverkehrs sind zwar zum Teil seit langem bekannt, aber nicht immer als formal etabliert anzusehen. Sie stehen im Hinblick auf ihre Funktion, Ressourcen, Betriebsweisen und andere Aspekte oft zwischen den Bereichen der professionellen, gewerblichen, dauerhaft angelegten Personenbeförderung einerseits und der unentgeltlichen "Eigenproduktion" für sich selbst, Familienangehörige und gegebenenfalls noch andere Mitfahrer/-innen.