Detailergebnis zu DOK-Nr. 72348
Bewertung der Sonderborde an Haltestellen des städtischen Nahverkehrs (2 Teile)
Autoren |
J. Wolf |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Verkehr und Technik 70 (2017) Nr. 7, S. 243-246 / Nr. 8, S. 291-294, 6 B
Dass die per Gesetz geforderte Zielstellung nach vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zum 01.01.2022 nicht mehr durchgängig zu erreichen ist, wird vielfachen Ursachen geschuldet sein. Als Hauptgrund deutet sich schon heute das von Anfang an fehlende Grundkonzept des Verkehrsministers in der Form einer ganzheitlichen und abgerundeten Vorgabe an. Hinzu kommt das Fehlen an weitgehenden bundesweiten Verbindlichkeiten. Diese Fakten dürfen den Ländern und Kommunen jedoch nicht als Vorwand dienen, zumindest den ersten Schritt von einer fehlenden zu einer im weitesten Sinne bestehenden Barrierefreiheit ausnahmslos umzusetzen. Dazu gehört der konsequente Einsatz von derartigen Sonderbordsteinen an den Omnibushaltestellen, die zumindest eine Höhendifferenz zwischen der Bordkante und dem Einstieg am Fahrzeug von weniger als 50 mm bieten. Aus dieser Forderung ist keinesfalls abzuleiten, dass derartige Sonderbordsteine, die eine Kantenhöhe von weniger als 200 mm über der Fahrbahn aufweisen, nicht mehr zu produzieren sind. Für diese besteht im Verkehrsbau nach wie vor eine Vielzahl von Möglichkeiten der Verwendung. Es verbietet sich allerdings mit jeglichem Nachdruck, solche Produkte weiterhin für einen Einsatz als Haltestellenkante anzupreisen. Verkehrsunternehmen, die noch immer Probleme in der Verwendung von Sonderbordsteinen mit mehr als 200 mm Kantenhöhe über der Fahrbahn sehen, wird geraten, diejenigen primären Ursachen ihrer Negativerfahrungen zu erkunden oder sich mit solchen Partnerunternehmen zwecks Erfahrungsaustauschs in Verbindung zu setzen, die hohe Bordkanten mit Erfolg zum Einsatz bringen.