Detailergebnis zu DOK-Nr. 72444
Bebauungsplan im Außenbereich ohne Umweltprüfung und Eingriffsausgleich? - Eine rechtliche Analyse der Anwendungsvoraussetzungen und umweltrelevante Rechtsfolgen der neuen Verfahrensregelung des § 13b Baugesetzbuch
Autoren |
C. Mayer A. Hofmeister |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 31 (2017) Nr. 3, S. 224-233, zahlr. Q
Zehn Jahre nach der Einführung des § 13a BauGB durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte im Jahr 2007 hat der Bundesgesetzgeber den Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens für die Aufstellung von Bebauungsplänen durch den im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt eingefügten § 13b BauGB erweitert. Während die Verfahrensregelung des § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung zum Gegenstand hat, betrifft § 13b BauGB erstmals die Überplanung des insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten sensiblen Außenbereichs unter Verzicht auf die Umweltprüfung und den Eingriffsausgleich. Der Artikel widmet sich den Anwendungsvoraussetzungen und umweltrelevanten Rechtsfolgen dieser neuen Verfahrensvorschrift aus rechtlicher Sicht.