Detailergebnis zu DOK-Nr. 72469
Berücksichtigung der Bereiche Klima und Energie in der Umweltverträglichkeitsprüfung - Erfahrungen aus Österreich
Autoren |
E. Margelik S. Eberhartinger-Tafill |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
UVP-report 31 (2017) Nr. 3, S. 209-212, 1 T, 10 Q
In Österreich müssen Projektwerber seit Inkrafttreten der UVP-G-Novelle 2009 im Rahmen der Antragstellung für ein UVP-Verfahren ein Klima- und Energiekonzept erstellen und der Umweltverträglichkeitserklärung beilegen. Dieses muss - abhängig vom Energiebedarf (Relevanzschwelle) des Vorhabens - Angaben zum Energiebedarf und zu den verfügbaren energetischen Kennzahlen des Vorhabens sowie eine Darstellung der Energieflüsse enthalten. Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Reduktion der vom Vorhaben ausgehenden klimarelevanten Treibhausgase sind ebenfalls anzuführen. Dass diese Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen, muss von einem Ziviltechniker beziehungsweise einem technischen Büro bestätigt werden. Dies ist eine Voraussetzung für die Vorlage des Klima- und Energiekonzepts bei der UVP-Behörde. Das Klima- und Energiekonzept hat in Österreich dazu geführt, das Bewusstsein für Energieeinsparungs- und Klimaschutzmaßnahmen auf Seiten der Projektwerber und der UVP-Behörden zu schärfen.