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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72559
Ergänzende Untersuchungen zur Auswirkung der Geschwindigkeit auf die Geräuschimmission innerorts
Autoren |
B. Spessert B. Kühn |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 12 (2017) Nr. 6, S. 203-205, 3 B, 3 T, 4 Q
Zur Verringerung der nächtlichen Lärmimmission wurde 2010 in der Stadt Jena die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den Bundesstraßen zwischen 22 und 6 Uhr von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. In einer Studie wurde die Wirksamkeit dieser Maßnahme nachgewiesen. Außerdem versucht die Stadt Jena, mittels Geschwindigkeitsanzeigen beziehungsweise Geschwindigkeitsüberwachung die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu verbessern und damit unter anderem die Geräuschimmission zu senken. Die Wirkung auf die Geräuschimmission wurde exemplarisch untersucht.