Detailergebnis zu DOK-Nr. 72580
RSA/ASR A5.2 - Auswirkungen auf die Baudurchführung
Autoren |
H. Leisering |
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Straßenverkehrstechnik 61 (2017) Nr. 11, S. 793-797, 5 B, 2 Q
In der Vergangenheit wurde immer wieder darüber diskutiert, welche Abstände zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich einzuhalten sind, damit den Beschäftigten in den Bauphasen, in welchen sie unmittelbar neben dem fließenden Verkehr arbeiten, sichere Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die RSA regeln die verkehrliche Sicherung von Arbeitsstellen und entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, welche die Arbeiten an den Arbeitsstellen durchführen, gehören nicht zum Regelungsumfang der RSA. Die Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind im Arbeitsschutzrecht geregelt. Nachdem die ASR A5.2 erarbeitet, vom Ausschuss für Arbeitsstätten (AStA) beschlossen und als Entwurf zur Information der breiten Fachöffentlichkeit im April 2014 auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde, tauchten viele Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bauausführung auf. Insbesondere war teilweise unklar, wie RSA und ASR A5.2 nebeneinander während Planung und Bauausführung zu berücksichtigen sind. Um alle am Straßenbau und in der Straßenunterhaltung Beteiligten bei der Anwendung von RSA und ASR A5.2 zu unterstützen, wurde zwischenzeitlich eine Handlungshilfe im Entwurf erarbeitet. Ziel dieser Handlungshilfe ist es, zum einen für wichtige Bereiche in Regelungen und Hintergründe der ASR A5.2 einzuführen und zum anderen Anwendungsbeispiele zu geben. In dem Beitrag werden auf der Basis dieses Entwurfs Beispiele für die Bauausführung dargestellt und die unterschiedlichen Anwendungsbereiche von RSA/ASR A5.2 beschrieben.