Detailergebnis zu DOK-Nr. 72673
Arbeitsgericht Cottbus: wo bleiben die Arbeitnehmer bei Neuvergabe des Busverkehrs?
Autoren |
B. Günter |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Infrastrukturrecht 14 (2017) Nr. 12, S. 273-275, 16 Q
Selten sorgen arbeitsgerichtliche Verfahren für so viel Aufsehen, bevor überhaupt ein Urteil in Sicht ist: Die Klagen mehrerer Arbeitnehmer der Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH (SBN) nach der Neuvergabe der Buslinien durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz schlagen in der Branche hohe Wellen, obwohl das zuständige Arbeitsgericht (ArbG) Cottbus laut Pressemitteilung vom 04.10.2017 gerade erst verfahrensleitende Beschlüsse zum weiteren Fortgang des erstinstanzlichen Verfahrens erlassen hat. Die Kläger wenden sich gegen Kündigungen der SBN und verlangen ihre Weiterbeschäftigung bei der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH (KVG), die im Rahmen der Neuvergabe nach Ausschreibung den Zuschlag für die Zeit ab 01.08.2017 bekommen hatte, beziehungsweise bei deren mit der Durchführung betrauten Tochtergesellschaft OSL Bus GmbH (OSL). Die insgesamt zehn Kläger stützen ihr Weiterbeschäftigungsverlangen zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen vor dem ArbG Cottbus - Außenkammer Senftenberg - darauf, dass es sich bei dieser Neuvergabe um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handele, der einen automatischen Fortbestand und Übergang aller Arbeitsverhältnisse mit Berücksichtigung der bisherigen Besitzstände zur Folge hätte sowie die Kündigungen unzulässig machen würde.