Detailergebnis zu DOK-Nr. 72674
Aktuelles zum öffentlichen Baurecht
Autoren |
T. Schröer D. Kümmel |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 16, S. 1269-1272, 45 Q
Der Beitrag aus der Reihe "Öffentliches Baurecht kompakt" fasst einleitend zunächst die wesentlichen Änderungen der BauGB-Novelle 2017 zusammen. Anschließend werden wichtige Inhalte der neuen Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vorgestellt, die gegenüber der Vorgängerfassung teils erhebliche Neuerungen enthält. Im Rechtsprechungsteil werden die differenzierten Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Einbeziehung von technischen Regelwerken in Bebauungspläne im Wege des Normverweises erläutert. Der Schlussteil des Beitrags behandelt praktische Problemfelder im Zusammenhang mit der Anwendung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Der in der Zeitschrift bereits vorgestellte "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" ist mittlerweile - mit einigen Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung - vom Bundestag beschlossen und im BGBl verkündet worden. Diese BauGB-Novelle 2017 ist zum 13.05.2017 in Kraft getreten. Die BauNVO hat in § 6 a einen neuen Gebietstyp namens "Urbanes Gebiet" erhalten. Diesen Gebietstyp wird es jedoch nur in Bebauungsplänen und nicht als Maßstab im unbeplanten Innenbereich geben (vgl. § 245 c III BauGB n. F.) Aufgrund von Änderungen der TA Lärm und Sportanlagenlärmschutzverordnung darf es dort lauter sein als in einem Mischgebiet. Neu geregelt worden ist die Zulässigkeit von Ferienwohnungen (§ 13 a BauNVO) und Sondergebieten für den Fremdenverkehr (§ 11 II 2 BauNVO). Der Katalog der abwägungserheblichen Belange in § 1 VI BauGB wurde erweitert um "Familien mit mehreren Kindern" sowie die "Anfälligkeit (...) für schwere Unfälle und Katastrophen".