Detailergebnis zu DOK-Nr. 72675
Fernstraße vor Bergbau - Konventionsrechtliche Impulse für den Schutz des Eigentums unter dem Grundgesetz?
Autoren |
J. Nusser |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.1 Autobahnen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 16, S. 1244-1251, 83 Q
Ein Konflikt zwischen der Bundesautobahn A 73 und einem thüringischen Kalksteingewinnungsbetrieb hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt. Die Autobahn war so geplant und errichtet worden, dass der Gewinnungsbetrieb weichen musste. Das Bergbauunternehmen war in allen nationalen Instanzen bis hin zum BVerfG mit seinem auf Entschädigung gerichteten Begehren gescheitert, konnte in Straßburg dann aber den entscheidenden Erfolg erringen. Das Urteil des EGMR wirft damit die Frage nach konventionsrechtlichen Impulsen für den Schutz des Eigentums im Bergrecht und unter dem Grundgesetz auf, die in Teilen des Schrifttums auf fruchtbaren Boden fallen dürfte. Einem thüringischen Bergbauunternehmen gehörten mehrere Grundstücke, unter deren Oberfläche Kalksteinvorkommen lagerten. Sie baute die Kalksteinvorkommen auf Grundlage einer bergrechtlichen Bewilligung sowie abschnittweisen Zulassungen ihres Betriebsplans seit einigen Jahren ab, als der Ausbau der Bundesautobahn A 73 durch das Abbaugebiet planfestgestellt wurde. Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen in dem gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren erlangte dieser mit einem Passus Bestandskraft, wonach für "die Inanspruchnahme" Anspruch auf Entschädigung dem Grunde nach bestehe. Bereits zuvor, als die Straßenplanung sich konkretisierte, hatte die Beschwerdeführerin nur noch eine teilweise Zulassung ihres Betriebsplans erwirken können. Nach Abschluss der betriebsplanmäßig zugelassenen Arbeiten verlagerte sie ihren Betrieb an einen neuen Standort. Im Boden verblieben schließlich etwa zwei Drittel des Kalksteinvorkommens.