Detailergebnis zu DOK-Nr. 72676
Verkehrssicherheit von Fahrradstraßen und geöffneten Einbahnstraßen
Autoren |
M. Schreiber |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 61 (2017) Nr. 12, S. 839-844, 7 B, 5 Q
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ein Forschungsprojekt zur Verkehrssicherheit von Fahrradstraßen und für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen durchgeführt. Neben einer bundesweiten Online-Befragung wurden dazu umfassende Unfalluntersuchungen sowie Verhaltensbeobachtungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass beide Infrastrukturelemente grundsätzlich sicher sind. Dennoch zeigte sich dabei ein typisches Unfallgeschehen, aus dem Empfehlungen für deren verkehrssichere Gestaltung abgeleitet wurden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird empfohlen, den motorisierten Durchgangsverkehr aus Fahrradstraßen herauszuhalten, diese weitgehend einheitlich zu gestalten und Fahrradstraßen an den Knotenpunkten möglichst Vorfahrt einzuräumen. Die Unterordnung der Nebenzufahrten muss dabei jeweils eindeutig erkennbar sein. Um Überholunfälle und Unfälle mit dem ruhenden Verkehr zu vermeiden, sollten Fahrradstraßen zudem eine Breite von 4 bis 5 Metern zuzüglich des Sicherheitsabstands zu parkenden Kraftfahrzeugen aufweisen. Wenn die genannten Randbedingungen nicht eingehalten werden können, sollte hinterfragt werden, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße wirklich sinnvoll ist. Für geöffnete Einbahnstraßen konnte bestätigt werden, dass diese grundsätzlich sehr sicher sind, wenn die entsprechenden Vorgaben der VwV-StVO und der RASt 06 eingehalten werden.