Detailergebnis zu DOK-Nr. 72815
Die neue Baugebietskategorie: Urbane Gebiete nach § 6 a BauNVO
Autoren |
A. Schink |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 36 (2017) Nr. 22, S. 1641-1646
Durch die Baugesetzbuch-Novelle 2017 ist in Paragraf 6 a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als neue Baugebietskategorie das Urbane Gebiet eingeführt worden. Der Verordnungsgeber wollte den Kommunen hiermit für die städtebauliche Planung in verdichteten städtischen Gebieten unter Wahrung der erforderlichen Anforderungen an den Lärmschutz eine neue flexible Möglichkeit einräumen, das Nebeneinander von verdichteter Wohnnutzung, Gewerbe, Geschäften, Verwaltung sowie von kulturellen und sozialen Einrichtungen zu gestalten. Der Beitrag befasst sich mit Einzelfragen der Planung von Urbanen Gebieten. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 wurde in die BauNVO eine neue Baugebietskategorie, das Urbane Gebiet eingefügt. Dieser neue Gebietstyp wird in § 6 a BauNVO näher konkretisiert. Mit der Festsetzung eines Urbanen Gebiets in einem Bebauungsplan wird diese Regelung zu dessen Bestandteil, wie aus § 1 III 2 BauNVO folgt. Durch den neuen Baugebietstypus des "Urbanen Gebiets" sollen vor allem städtebauliche Planungen in innerstädtischen Gebieten erleichtert werden. Der Gesetzgeber wollte damit dem Umstand Rechnung tragen, dass das Zusammenleben der Menschen in Städten von Vielfalt und Wandel geprägt ist.