Detailergebnis zu DOK-Nr. 72838
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme: ZTV FRS (Ausgabe 2013/Fassung 2017)
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Köln: FGSV Verlag, 2018, 81 S., 5 B, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 367) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-207-8 Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-frs
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (ZTV FRS) mit einer Fassung 2017 neu herausgegeben. Sie ersetzen die gleichnamigen ZTV, Ausgabe 2013. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2014 wurden die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (ZTV FRS) bekannt gegeben. Die ZTV FRS beschreiben in 13 Abschnitten (sowie in den Anhängen A bis E) Anforderungen, Verfahrensregeln und Prüfungen bei der Errichtung und Reparatur von dauerhaft eingesetzten Fahrzeug-Rückhaltesystemen. Zu den Fahrzeug-Rückhaltesystemen gehören Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs- und Endkonstruktionen sowie Übergangskonstruktionen. Der Anhang A enthält sieben Checklisten für Einbau, Montage und Prüfung. Aufgrund verschiedener Änderungen im Technischen Regelwerk hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine Anpassung der ZTV FRS in mehreren Punkten vorgenommen: Umstellung von Bodenklassen auf Homogenbereiche in den DIN 18300 (Erdbau), dadurch Neufassung der Ausführungen zum Baugrund unter Verwendung von Homogenbereichen (Bezug Nr. 2), Ersatz des Einsatzfreigabeverfahrens für Fahrzeug-Rückhaltesysteme durch die Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (Bezug Nr. 3), Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise (BSW O) bei Verwendung von durchgehend korrosionsgeschützter Bewehrung, Änderung der Überprüfung der Verankerung von Schutzeinrichtungen auf Brücken (Eigenüberwachung) aufgrund geänderter Anforderungen der Ankerhersteller und Aktualisierung von Regelwerks- und Normenbezeichnungen. Die ZTV FRS, Ausgabe 2013, Fassung 2017, wurden mit dem Bund/Länder-Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen (AG SE) und unter Beteiligung der Herstellerverbände abgestimmt.