Detailergebnis zu DOK-Nr. 72905
Erneute Novelle des Personenbeförderungsgesetzes?: Qualitäts- und Sozialstandards im ÖPNV auch bei eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungsanträgen umfassend absichern
Autoren |
O. Wittig R. Dembach |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Kommunalpraxis Spezial 17 (2017) Nr. 4, S. 196-200, 11 Q
Ende des Jahres 2016 wurde eine erneute Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dahingehend gefordert, die im Genehmigungsverfahren geltenden Vorgaben zur Bewertung sogenannter eigenwirtschaftlicher Liniengenehmigungsanträge konkreter zu fassen und zu schärfen. Der Beitrag befasst sich mit dem Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungserbringung, welcher auch mit der PBefG-Novellierung im Jahre 2013 beibehalten wurde. Mit der angestrebten erneuten Gesetzesnovelle sollte insbesondere die verbindliche Beachtung von Qualitäts- und Sozialstandards bei eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungserbringung ausdrücklich zum Bewertungskriterium erhoben werden. Knapp ein Jahr nach dieser Gesetzesinitiative stellt sich die Frage, ob eine weitere Novellierung des PBefG tatsächlich erforderlich und sinnvoll ist oder ob nicht auch nach derzeitiger Gesetzeslage für die Kommunen ausreichende Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards bestehen.