Detailergebnis zu DOK-Nr. 72907
Straßenverkehrsrecht: Kommentar - mit StVO und StVG, den wichtigsten Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB und dem Versicherungsrecht, der Bußgeldkatalog-Verordnung und V erwaltungsvorschriften sowie einer systematischen Einordnung
Autoren |
M. Burmann J. Jahnke K. Hühnermann R. Heß |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
München: Beck, 2018, 1822 S., zahlr. B. - ISBN 978-3-406-70386-7
Die 25. Auflage des Standardwerks befindet sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Bearbeitungsstand September 2017. Eingearbeitet sind unter anderem: mehrere Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere durch die 51. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) betreffend die Rollstuhl-Rückhaltesysteme; die erste StVO-ÄndVO zur Nutzung von E-Bikes im Straßenverkehr; umfangreiche Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, und andere mit einer Modifikation der Vorschriften zum Großraum- und Schwerverkehr sowie der Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs, Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes durch das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze vom 28.11.2016 mit umfassenden Neuerungen in 30 Paragrafen des StVG. Kernbereiche der Novelle sind die Regelungen für die internetbasierte Wiederzulassung von Kfz sowie die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die den Einsatz von Beliehenen und Verwaltungshelfern zur Begleitung von Großraum- und Schwertransportern ermöglicht, die 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016. Unter anderem wird darin geregelt, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge in die Klasse B einzuschließen sind; Die umfangreiche systematische Einführung in die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts wird wesentlich gestrafft. Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie an Betriebe mit Fuhrpark.