Detailergebnis zu DOK-Nr. 72950
Laufleistungsabhängige Veränderungen der CO2-Emissionen von neuen Pkw
Autoren |
S. Schmidt E. Pellmann |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemann Verlag, 2017, 21 S., 4 B, 10 T (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Fahrzeugtechnik H. F 121). - ISBN 978-3-95606-359-6. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://bast.opus.hbz-nrw.de
Die Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen des europäischen Typgenehmigungsverfahrens von Personenkraftwagen dar. Die Anforderungen sind dabei in der VO (EG) 715/2007 in Verbindung mit der VO (EG) 692/2008 und denen sich daraus entwickelnden Fassungen dargelegt. Die Arbeit soll dabei wichtige Aspekte hinsichtlich der Überprüfung der ermittelten CO2-Emissionen in Bezug auf die CoP (conformity of production) liefern. Bei der Prüfung der Übereinstimmung mit der Produktion (CoP) werden Fahrzeuge stichprobenartig aus der Produktion entnommen und gemessen, wobei diese "0" km Laufleistung aufweisen. Bis sich der Kraftstoffverbrauch auf einen stabilen, etwa gleichbleibenden Wert eingepegelt hat, ist in der Regel der fabrikneue Motor einzufahren. Auf Antrag des Herstellers können die Prüfungen an Fahrzeugen durchgeführt werden, die eine maximale Einfahrstrecke von 15 000 km zurückgelegt haben. Ein alternatives Verfahren zu einer Einfahrprozedur ist, dass der Fahrzeughersteller anstelle des Fahrens der Einfahrstrecke einen festen Faktor als Entwicklungskoeffizient (EC) annehmen darf. Gemäß ECE-Regelung Nr. 101 beträgt dieser Faktor 0,92, das heißt, die bei "0" km gemessenen CO2-Werte können um 8 % reduziert werden.