Detailergebnis zu DOK-Nr. 73023
Anforderungen an einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie für Straßenbauvorhaben
Autoren |
S. Köhler |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz |
Straßenverkehrstechnik 62 (2018) Nr. 3, S. 177-183, 2 B, 2 T, zahlr. Q
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.07.2015 (C-461/13) zur Weservertiefung sind zusätzliche Anforderungen an die Zulassung von Straßenbauvorhaben gestellt worden. Es ist darzulegen, ob ein Vorhaben dazu führen kann, den Zustand eines betroffenen Wasserkörpers zu verschlechtern oder ob verhindert wird, zukünftig einen guten Zustand zu erreichen. Bei der Versickerung von Straßenoberflächenwasser, die dem Stand der Technik entspricht, sind in dieser Hinsicht relativ geringe Probleme zu erwarten. Bei der Einleitung gesammelter Straßenwässer können der Tausalzeintrag sowie der mögliche Eintrag einiger straßenspezifischer Schadstoffe relevant sein. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob und in welchen Fällen sich über den in den Regelwerken definierten Stand der Technik hinaus weitere Anforderungen ergeben. Es wird empfohlen, in einem eigenen Fachbeitrag darzulegen, ob es zu Verschlechterungen der betroffenen Wasserkörper kommen kann. Innerhalb der FGSV nimmt sich der Arbeitskreis "Bewertung von Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie" dieser Themen an mit dem Ziel, ein entsprechendes Regelwerk/Wissensdokument zu erstellen.