Detailergebnis zu DOK-Nr. 73027
Weiterer Rechtsetzungsbedarf beim automatisierten Fahren
Autoren |
M. von Kaler S. Wieser |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 6, S. 369-373, 33 Q
Seit mehreren Jahren ist das Thema automatisiertes Fahren in aller Munde und kaum jemand zweifelt noch daran, dass die Zukunft des Straßenverkehrs in einer zunehmenden Fahrzeugautomatisierung liegt. Dabei ist zwischen fünf verschiedenen Stufen der Automatisierung zu unterscheiden - bis hin zur höchsten Stufe, bei der die Fahrzeuge keinen Fahrer, sondern nur Passagiere haben. Das automatisierte Fahren wirft - vor allem in seinen beiden höchsten Stufen - neben politischen, ethischen, ökonomischen und technischen Aspekten vielfältige rechtliche Fragen auf. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, in welchem Umfang der deutsche Gesetzgeber bislang automatisiertes Fahren zugelassen hat und welcher weitere Rechtsetzungsbedarf besteht. Darüber hinaus soll ein Überblick zu den rechtlichen Herausforderungen, die sich aus einer Zulassung der Stufen vier und fünf des automatisierten Fahrens ergeben würden, vermittelt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat mit den jüngsten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) weitgehend Rechtssicherheit hinsichtlich der Verwendung automatisierter Fahrzeuge der Stufen eins bis drei geschaffen. Lediglich die Regelungen zu Fahrzeugen der Stufe drei hätten etwas eindeutiger ausfallen können, da unklar bleibt, in welchem Umfang sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abwenden darf. Die Zulassung weiterer Stufen automatisierten Fahrens wird erst möglich beziehungsweise sinnvoll sein, wenn das Wiener Übereinkommen geändert worden ist. Die dazu erforderlichen Änderungen werden sehr viel umfangreicher und einschneidender sein als die jüngsten Änderungen.