Detailergebnis zu DOK-Nr. 73108
Bauplanungsrechtliche Unterrichtung gemäß § 3 I 1 Hs. 1 BauGB mittels Internet: Zur Bedeutung der Aufhebung von § 4 a VI 1 BauGB aF - Zugleich ein Beitrag zu Grund und Grenzen der Zulässigkeit der fakultativen, ergänzenden Nutzung des Internets im Ve rwaltungsverfahren
Autoren |
B. Ehlert M. Will |
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 6, S. 376-379, 35 Q
Das Vordringen des Internets in fast alle Lebensbereiche findet auch zunehmend Niederschlag in den verschiedenen Verwaltungsverfahren. Im praktisch besonders wichtigen und zugleich hoch formalisierten Bereich der Bauleitplanung hat zuletzt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 mit Wirkung vom 13.05.2017 den Interneteinsatz signifikant ausgeweitet. So sind etwa nach dem neuen § 4 a IV 1 des Baugesetzbuches (BauGB) der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 II 2 BauGB und die nach § 3 II 1 BauGB auszulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich auch in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen, während dies früher nach § 4 a IV 1 BauGB aF lediglich fakultativ möglich war. Der neue § 4 a IV 1 BauGB dient vor allem der Umsetzung von Artikel 6 II UVP-RL, nachdem die Öffentlichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch öffentliche Bekanntmachung und elektronisch zu informieren ist.