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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73123
Korrekturen bei den Ausgleichsmitteln: Kommunalisierung des § 45a PBefG in Baden-Württemberg
Autoren |
H. Zuck |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 36 (2018) Nr. 3, S. 48-52, 3 B, 14 Q
Das Land Baden-Württemberg hat die Ausgleichsmittel für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Ausbildungsverkehr zum 1. Januar 2018 den Aufgabenträgern zugewiesen. Der Beitrag beschreibt die gesetzliche Neuregelung, das Scheitern der Bemühungen um gemeinsame Muster der Verbände für allgemeine Vorschriften, Probleme und Lösungsansätze bei der Überleitung von §45a PBefG (Personenbeförderungsgesetz) in allgemeine Vorschriften, und die Brisanz der Neuverteilung und Aufstockung der Ausgleichsmittel ab 2021. Er schließt mit einem kurzen Ausblick auf die vom Landtag per Resolution geforderte Zukunftsperspektive für den Mittelstand.