Detailergebnis zu DOK-Nr. 73137
Der Nahverkehrsplan und seine Rolle für das Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV)
Autoren |
J. Wolf |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 5.10 Entwurf und Trassierung |
Straßenverkehrstechnik 62 (2018) Nr. 4, S. 288-295, 4 B, 3 T
Die Situation der Behinderten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist in Deutschland trotz gesetzlicher Regelungen noch immer nicht zufriedenstellend. Diese Menschen fühlen sich sehr oft nicht nur vernachlässigt, sondern vielerorts sogar total vergessen. Ausgegrenzt. Das wirkt unter dem Hintergrund der ständig ansteigenden Zahl Behinderter eher verschlimmert als wie vielfach propagiert bereits angepasst. Den öffentlichen Personennahverkehr betreffend wird spätestens seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes Ende 2012 der Anspruch auf Barrierefreiheit mit dem Ausdruck der Vollständigkeit erhoben. Unabhängig von dem staatlichen Versäumnis, diese Forderung ausreichend zu definieren, besteht die offizielle Vorgabe, diese bis zum 01.01.2022 weitestgehend umzusetzen. Der momentane Stand lässt ohne besonderen Nachdruck eine hundertprozentige Umsetzung dieser Vorgabe bei weitem nicht mehr erwarten; es besteht ein erheblicher Nachholbedarf, den es aufzuarbeiten gilt. Im Beitrag wird der Versuch unternommen, die Zusammenhänge zwischen den hierfür zutreffenden Gesetzen und deren Umsetzung zu erläutern und hierbei auf bereits begangene Fehler aufmerksam zu machen. Dabei spielen die Länder, Landkreise und nachgeordneten Kommunen die entscheidende Rolle. Gleichzeitig soll auf den machbaren Weg zur optimalen Umsetzung der Forderung nach der vollständigen Barrierefreiheit hingewiesen werden.