Detailergebnis zu DOK-Nr. 73214
Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/627EG für die Jahre 2018 bis 2022: Endbericht
Autoren |
M. Korn C. Schneider A. Leupold K.-H. Hartwig H. Daniels |
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Sachgebiete |
2.3 Wegekosten 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Berlin: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2018, 145 S., 24 B, 86 T, zahlr. Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/wegekostengutachten.html
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragte im August 2016 ein Gutachterteam, die Wegekostenrechnung für die deutschen Bundesfernstraßen und die externen Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung als Basis für die Festsetzung der Mautsätze für die Jahre 2018 bis 2022 zu erarbeiten. Das Gutachten führt die in den Wegekostenrechnungen (WKR) von Prognos/IWW 2002 (WKR2002) und ProgTrans/IWW 2007 (WKR2007) entwickelte und von Alfen Consult/AVISO/IVM in der Wegekostenrechnung 2013 (WKR2013) weitergeführte Methodik fort. Die Methodik wurde im Rahmen der (WKR2013) in verschiedenen Workshops mit externen Experten und Vertretern der Europäischen Kommission diskutiert und diente schlussendlich als Grundlage der durch die Kommission notifizierten Mautsätze für die Jahre 2014 bis 2017. Die Wegekosten werden für die Jahre 2018 bis 2022 unter dem Ziel der Sicherstellung der langfristigen Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur berechnet. Das Bruttoanlagevermögen wird wie bisher zu Wiederbeschaffungswerten mittels der Methode der direkten Bestandsbewertung beziehungsweise der sogenannten Synthetischen Methode (SM) bewertet. Als Abschreibungsmethode wird ebenfalls die Tagesgebrauchtwertabschreibung genutzt. Im Rahmen der SM werden die Bestandsaggregate des Infrastrukturnetzes zu entsprechenden Wiederbeschaffungskosten bewertet, sodass der Wiederbeschaffungswert der heutigen Infrastruktur abgeleitet werden kann. Hierfür wird ein umfassendes Bestandsregister aufgebaut, indem Lücken durch eigene Schätzungen ergänzt werden. Die Wegekosten setzen sich aus den Kapitalkosten Abschreibungen und Zinsen) und den laufenden Kosten zusammen.