Detailergebnis zu DOK-Nr. 73338
Datenschutzrechtliche Anordnung in Bezug auf Bewertungsplattform für Autofahrer
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 10, S. 742-750
Die Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen einer Bewertungsplattform für Autofahrer berührt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Kfz-Halter in erheblicher Weise. Die Abgabe von Bewertungen über das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern sowie die Abfrage vorhandener Bewertungen unterfällt dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 I GG. Die Klägerin betreibt ein Internetportal, das nach seiner Einrichtung zunächst von einer GmbH betrieben worden war. Die Gesellschafter beider Unternehmen sind identisch. Bei dem Internetangebot handelt es sich um ein kostenloses Bewertungsportal für Autofahrer, das auch als kostenlose App verfügbar ist. Nutzer des Portals können das Fahrverhalten anderer Personen unter Angabe eines Kfz-Kennzeichens nach einem Ampelschema (rot = negativ, gelb = neutral, grün = positiv) bewerten. Die Bewertung kann ergänzt werden um Angaben zum Fahrzeug, zum Ort sowie um eine Auswahl aus einer Liste vorgegebener Eigenschaften des Fahrverhaltens. Eine freie Texteingabe ist im Rahmen des Bewertungsvorgangs nicht möglich. Pro Tag sind maximal fünf Bewertungen pro Kennzeichen möglich, wobei von einer IP-Adresse aus ein Kennzeichen pro Tag nur einmal bewertet werden kann.