Detailergebnis zu DOK-Nr. 73345
Möglichkeiten und Herausforderungen einer erweiterten Umgebungslärmkartierung
Autoren |
N. van der Pütten L. Herok von Garnier |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 13 (2018) Nr. 4, S. 120-124, 6 B, 9 Q
Bei der Umgebungslärmkartierung nach EU-Richtlinie kommen bei der Berechnung des Umgebungslärms Schwellenwerte zur Anwendung, unterhalb derer keine Lärmberechnungen durchgeführt werden. Für den Straßenverkehrslärm beträgt die Schwelle drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr außerhalb von Ballungsräumen. Durch die Umgebungslärmkartierung wird somit ein Großteil der Straßenabschnitte nicht kartiert und dort wohnende Menschen (Belastete) von der anschließenden Lärmaktionsplanung ausgeschlossen. Auch die Ermittlung ruhiger Gebiete ist auf der Grundlage der bisherigen Kartierungsmethodik nur eingeschränkt möglich. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat daher im Anschluss an die Umgebungslärmkartierung 2017 nach EU-Richtlinie eine weitergehende Straßenlärmberechnung (PLUS-Kartierung) durchgeführt. Im Gegensatz zur Kartierung nach EU-Richtlinie wurden für die PLUS-Kartierung alle Straßen auch unterhalb des Schwellenwerts berücksichtigt. Die Ergebnisse der PLUS-Kartierung liefern im Vergleich zur EU-Kartierung etwas mehr Belastete innerhalb der Ballungsräume und erheblich mehr Belastete außerhalb der Ballungsräume. Nach den vorliegenden Ergebnissen unterschätzt die EU-Kartierung die Anzahl der lärmbelasteten Personen außerhalb der Ballungsräume erheblich.