Detailergebnis zu DOK-Nr. 73525
Stadtplanung: über die Bedeutung der Berufszugehörigkeit
Autoren |
E. Wiezorek |
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Sachgebiete |
0.12 Ingenieurberuf 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
PLANERIN (2018) Nr. 4, S. 19-21, 3 B
Die Bezeichnung "Stadtplaner" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Schützenswerte Berufe weisen ein spezifisches Leistungsprofil auf und erfordern eine demokratisch legitimierte Interessenvertretung im Dialog mit Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft Der Artikel zeigt die aktuelle Struktur und formale Strukturierung des in den Kammern organisierten Berufsstands auf und setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Zugehörigkeit zu einem geschützten Beruf noch zeitgemäß ist. Der Beruf des Stadtplaners gehört zu den Freien Berufen, der freischaffend oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann. Er unterliegt der Selbstverwaltung des Berufsstands. Diese Selbstverwaltung wird durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, den Architektenkammern der Länder, ausgeübt. Vertreten werden unter diesem Namen vier Berufsgruppen: die Architekten, die Landschaftsarchitekten, die Innenarchitekten und die Stadtplaner, wobei die drei Letztgenannten als "kleine" Fachrichtungen bezeichnet werden. Dies beruht auf den Mengenverhältnissen zwischen den Fachrichtungen: Deutschlandweit sprechen wir von rund 110 000 Architekten, rund 7 000 Landschaftsarchitekten, rund 6 000 Innenarchitekten und rund 6 600 Stadtplanern.