Detailergebnis zu DOK-Nr. 73536
Neuerungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Autoren |
W. Wende J. Albrecht |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Natur und Landschaft 93 (2018) Nr. 8, S. 378-384, 3 B, zahlr. Q
Der Beitrag schildert die für die Umweltprüfung wesentlichen Neuerungen des UVP-Modernisierungsgesetzes und der Baugesetzbuch (BauGB)-Novelle 2017 unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der biologischen Vielfalt. Die Einführung der neuen Schutzgut-Fläche ist nicht nur im Hinblick auf den Flächenverbrauch, sondern auch für den Natur-, Landschafts- und Biodiversitätsschutz relevant. Die Pflicht zur Einführung zentraler Internetportale erhöht die Transparenz der Umweltprüfung und damit auch der Verwaltungsverfahren. Die Regelung zu den verbundenen Prüfverfahren unterstreicht das Erfordernis einer koordinierten und integrierten Anwendung, lässt die Eigenständigkeit der anderen Instrumente (zum Beispiel der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung) jedoch zu Recht unberührt. Die Einführung einer Überwachungspflicht bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist insofern besonders zu begrüßen, als diese sich nicht nur auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens, sondern auch auf Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen bezieht. Der neu eingeführte § 13b BauGB, der für bestimmte Bebauungspläne im Außenbereich ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung und Eingriffsregelung vorsieht, läuft diesen positiven Entwicklungen allerdings zuwider.