Detailergebnis zu DOK-Nr. 73538
Tödliche Gefahr: das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr
Autoren |
K. Püschel M. Sturm N. Frickel A. Gehl A. Kammal |
---|---|
Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 64 (2018) Nr. 4, S. 277-281, 5 B, 9 T, 21 Q
Die Tagespresse hat wiederholt über Kopfhörer im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen berichtet. Die Zahl im Verkehr getragener Kopfhörer ist subjektiv gestiegen. Daher wurden die Berichte über Obduktionen, die vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im Jahr 1998 bis 31.10.2017 vorgenommen wurden, nach Fällen von Straßenverkehrsunfällen im Zusammenhang mit Kopfhörern durchsucht. In allen vier vorgestellten Fällen wurde ein Fußgänger innerorts beim Überschreiten einer Fahrbahn verletzt. In drei der Fälle gab es ein akustisches Signal vor dem Unfall. Die Frage der Feststellbarkeit, ob Kopfhörer getragen wurden und ob dies eine Beeinträchtigung verursachte, ist problematisch. Gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der, der ein Fahrzeug führt, dafür verantwortlich, "dass (...) sein Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt" wird. Die beschriebenen Strategien, um durch Kopfhörer/Smartphones verursachten Straßenverkehrsunfällen vorzubeugen, können in technische, aufklärende und rechtliche Maßnahmen eingeteilt werden. Um die Bedeutung von Kopfhörern bei Straßenverkehrsunfällen und von Maßnahmen, um durch Kopfhörer verursachte Straßenverkehrsunfällen vorzubeugen, besser beurteilen zu können, ist weitere Forschung notwendig.