Detailergebnis zu DOK-Nr. 73634
PKI statt OIV: Preisänderungen infolge Teuerung können einfach und schnell berechnet werden
Autoren |
R. Wälchli |
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Sachgebiete |
4.4 Baupreisrecht |
Straße und Verkehr 104 (2018) Nr. 9, S. 28-31, B
Ist die Norm SIA 118:2013 "Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten" Vertragsbestandteil und wurde nichts Abweichendes vereinbart, so besteht für die Vertragspartner grundsätzlich ein Recht auf die Anpassung der Vergütung aufgrund veränderter Kostengrundlagen. Vor diesem Hintergrund verändert die Erhöhung oder Verminderung von Lohnkostenansätzen und/oder Einkaufspreisen des Auftragnehmers gegenüber der ursprünglichen Kostengrundlage die vom Bauherrn geschuldete Vergütung. Zukünftig können die Preisänderungen infolge Teuerung für Werkvertragsleistungen einfach mit dem Verfahren PKI nach Kostenmodellen (PKI-NPK) quartalsweise berechnet werden. Dies gilt für den Hoch-, Tief- und Untertagbau. Mit den vorhandenen Vertragsnormen sind sämtliche Berechnungsverfahren genormt. Zur Vereinfachung der diversen Berechnungsverfahren stehen verschiedene Tools auf dem Markt bereit. Dies gilt für die Werkvertragsteuerung, die Teuerung für Planerleistungen und die Teuerung für GU-/TU-Leistungen.