Detailergebnis zu DOK-Nr. 73929
Straßenverkehrs-Ordnung StVO mit Anlagen zur StVO (jeweils bei den §§ 40 bis 43) und Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie Zusatzzeichen nach VzKat (bei § 39): Kommentar (16. Auflage)
Autoren |
R. Schurig |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Bonn: Kirschbaum Verlag, 2018, 863 S., zahlr. B. - ISBN 978-3-7812-2045-4
Die Bundesregierung hat in der 18. Legislaturperiode unter anderem verkehrsbezogene Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt. Diese werden hier berücksichtigt. Von dem mit Neufassung der StVO einhergehenden Schlagwort "Weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung" ist nur wenig zu bemerken, weil die Werbeindustrie sofort die durch entfernte Verkehrszeichen entstandenen Lücken mit großflächigen Werbeträgern besetzt hat. Das beeinträchtigt zwar das Stadtbild, steigert aber die Einnahmen in den stets leeren kommunalen Kassen, sodass sich dort nur wenig Widerstand regt. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie hängt auch von ihren Erfolgen auf den Elektromobilitätsmärkten ab. Die Förderung der Elektromobilität ist deshalb weiterhin bedeutsam als Beitrag für das verkehrspolitische Ziel einer CO2-freien Mobilität auf der Basis erneuerbarer Energiequellen. Hier sind aber noch erhebliche Anstrengungen der Kommunen erforderlich. Die vier Anlagen zur StVO sind auch in der 16. Auflage zur besseren Übersicht und Anwendbarkeit direkt in die §§ 40 bis 43 StVO eingebunden. Die Zusatzzeichen befinden sich bei § 39 StVO. Die weit verstreuten Halt- und Parkverbote werden durch eine Gesamtdarstellung aller Vorschriften für den ruhenden Verkehr, einschließlich Parksonderrechte und Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge, in den § § 12 und 13 StVO zusammengefasst. Ein historischer Streifzug ergänzt das Verständnis für die Verkehrsentwicklung. Die 16. Auflage bringt den Kommentar auf den Rechtsstand vom Juli 2018.