Detailergebnis zu DOK-Nr. 74030
Querschnittgestaltung von Freiland-Straßen in Österreich: welche Änderungen bringt die Neufassung der Richtlinie RVS 03.03.31?
Autoren |
W. Berger |
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Sachgebiete |
5.2 Landstraßen 5.10 Entwurf und Trassierung 0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke |
Straßenverkehrstechnik 63 (2019) Nr. 1, S. 53-55, 3 B
Der formale Anlass für die Überarbeitung der RVS 03.03.31 "Querschnittselemente Freilandstraßen; Verkehrs- und Lichtraum" vom Mai 2005 ergab sich im Sinne der Konsistenz innerhalb des RVS-Richtlinienwerks: sie enthielt Bestimmungen zu 2+1-Querschnitten, für welche längst die RVS 03.03.33 existiert sowie zu Haltebuchten an Richtungsfahrbahnen, welche inzwischen in der RVS 03.07.12 geregelt sind. Zudem sind seit 2005 etliche RVS neu erschienen, auf die Bezug zu nehmen war. Bereits bei der ersten Sitzung des Arbeitsausschusses "Linienführung und Querschnittsgestaltung" zu diesem Thema im Jahr 2014 wurde jedoch geäußert, dass man ja auch "den einen oder anderen inhaltlichen Punkt überdenken könne". Nach vier Jahren der Überarbeitung (mit 22 Ausschusssitzungen, davon allein drei zur Behandlung von 19 Kommentaren aus der Begutachtung, unzähligen Telefonaten, E-Mails und Gesprächen in unterschiedlichsten Konstellationen) wurde die RVS 03.03.31 mit dem etwas adaptierten Namen "Querschnittselemente sowie Verkehrs- und Lichtraum von Freilandstraßen" mit August 2018 veröffentlicht und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Anwendung auf Bundesstraßen für verbindlich erklärt. Im Artikel sind beispielhaft einige der Änderungen gegenüber der Vorgängerversion angeführt.