Detailergebnis zu DOK-Nr. 74016
Autobahn-Tempolimit: Unfallpräventive Wirksamkeit
Autoren |
P. Waesch |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Verkehrsdienst 63 (2018) Nr. 11, S. 283-289, 1 B, 17 Q
Seit den 1970er-Jahren gilt deutschlandweit die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Auch in Zeiten allgemein sinkender Todeszahlen im deutschen Straßenverkehr stellt sich die Frage, ob die verkehrsunfallpräventive Wirksamkeit einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung in der heutigen Zeit zu vernachlässigen ist oder ob sich Deutschland als einziges Industrieland der Welt unnötigerweise den Luxus erlaubt, auf einen Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit zu verzichten. Mit Inkrafttreten der "Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen" am 1. Dezember 1978 wurde seitens des Gesetzgebers entschieden, den Verkehrsteilnehmern eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu empfehlen, anstatt ihnen diese vorzuschreiben. Trotz zahlreicher Veränderungen auf Deutschlands Hochgeschwindigkeitsstrecken in den letzten Jahrzehnten gilt diese (bloße) Empfehlung auf dem Großteil von über 60 Prozent der Netzlänge (Baustellen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen eingerechnet) noch heute.