Detailergebnis zu DOK-Nr. 74038
Zur Bedeutung der theoriegeleiteten Validierung von Testverfahren für die Fahreignungsbegutachtung
Autoren |
W. Schubert M. Berg |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 65 (2019) Nr. 1, S. 7-13, 1 T, zahlr. Q
Vor dem Hintergrund einer bis 2020 anstehenden Überprüfung von Testverfahren, die in der Fahreignungsdiagnostik Verwendung finden, will der Beitrag auf eine bislang sehr eingeschränkte Sichtweise auf den Nachweis der Validität aufmerksam machen hinweisen, wie sie in den fachlichen Hinweisen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Begutachtung von Testverfahren und Kursen zum Ausdruck kommt. Während theoriegeleitete Formen der Validierung von Testverfahren längst sowohl in den Standards for educational and psychological testing (AERA, APA, NCME 2011) als auch in einschlägigen Lehrbüchern anerkannt und beschrieben werden, und obwohl theoriegeleitet validierte Testverfahren auch schon seit längerem im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik Verwendung finden, lassen die oben genannten Begutachtungs-Hinweise ausschließlich den korrelativen Zugang zur Konstruktvalidität zu. Gründe für diese eingeschränkte Sichtweise sind zum einen historischer Art (Nachfrage nach der Messbarkeit von Fähigkeit und Eignung zu einer Zeit, wo ein hinreichendes Vorwissen der Kognitionswissenschaften noch nicht vorhanden war), zum anderen liegt auch ein verbreitetes Missverständnis des Begriffs "Fahreignungsdiagnostik" vor und mithin unterschiedliche Ansichten darüber, was als Testgegenstand jeweils zu validieren ist: Kognitive Grundfunktionen nach Anlage 5.2 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) oder Testgegenstände als Bestandteil eines Netzes spezieller Fahreignungs-Komponenten. Letztere Art der Validierung schließt auch kognitive Grundfunktionen ein, verleitet aber zum korrelativen Zugang, weil nicht allen Komponenten der Fahreignung eine für die Validierung geeignete Theorie zugrunde liegt. Da aber eine theoriegeleitete Validierung sowohl in Standards und Lehrbüchern anerkannt als auch in vorhandenen Testverfahren angewendet wird, ist dringend zu fordern, dass dieser Tatsache auch in den Hinweisen zur Begutachtung von Testverfahren Rechnung getragen wird, zum Beispiel durch eine ohne jeden Mehraufwand hinzuzufügende Fußnote: "Alternative Zugänge zur Validität sind zulässig, müssen aber nachvollziehbar begründet werden."