Detailergebnis zu DOK-Nr. 74002
Das nahverkehrsrechtliche Gruppenprivileg
Autoren |
J. Oebbecke |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 1-2, S. 16-23, zahlr. Q
Die unionsrechtliche Regelung der Erteilung öffentlicher Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personennahverkehr ist mit einigem Recht als "an Komplexität kaum zu übertreffen" charakterisiert worden. Während das umstrittene Verhältnis zwischen Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 und dem allgemeinen Vergaberecht voraussichtlich in Kürze durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt wird, zeigt etwa ein jüngst ergangener Beschluss der VK Westfalen, welche Herausforderungen gerade das so genannte Gruppenprivileg in Art. 5 II VO (EG) Nr. 1370/2007 bereithält. Diese Schwierigkeiten haben ihre Ursache zu einem guten Teil in den auf Grundlage des Rechts der kommunalen Gemeinschaftsarbeit sehr komplex ausgestalteten Zuständigkeitsregeln für den Nahverkehr, die zugleich verkehrswirtschaftlichen Notwendigkeiten, steuerrechtlichen Anforderungen und kommunalen Einflussinteressen Rechnung tragen sollen. Schwierige Fragen wirft aber auch der Tatbestand des Gruppenprivilegs in Art. 5 II VO (EG) Nr. 1370/2007 auf, also die Voraussetzungen dafür, dass Verkehrsunternehmen in Abweichung von den sonst geltenden Regeln für die In-House-Vergabe mit Verkehrsleistungen in trägerfremdem Gebiet betraut werden dürfen. Ihnen soll hier nachgegangen werden. Jedenfalls für den Nahverkehr auf der Straße hat die am 24.12.2017 in Kraft getretene Änderungsverordnung insoweit die Rechtslage nicht verändert. Hier wird die VO (EG) Nr. 1370/2007 in der die Änderungen berücksichtigenden konsolidierten Fassung zitiert.