Detailergebnis zu DOK-Nr. 74005
Planungsbeschleunigung für Verkehrsinfrastruktur - Rückabwicklung der Lehren aus "Stuttgart 21"
Autoren |
C. Antweiler |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 1-2, S. 29-33, zahlr. Q
Am 06.12.2018 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden; einen Tag später ist es in Kraft getreten. Gegenstand des Gesetzes sind vor allem Modifikationen der das Planfeststellungsverfahren betreffenden Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes. Außerdem gab es in einem Punkt eine Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes: Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt nun sowohl Planfeststellungs- als auch Anhörungsbehörde. Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung war es, "die Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten". Aber wird dieses Ziel auch erreicht? Daran sind ganz erhebliche Zweifel angebracht.