Detailergebnis zu DOK-Nr. 73727
Bundesverwaltungsgericht zu Verkehrsverboten für Diesel-Kfz
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Verkehrsdienst 63 (2018) Nr. 8, S. 199-207, 1 T, 18 Q
Mit Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Verkehrsverbote für Diesel-Kfz aus Gründen der Luftreinhaltung nicht nur für zulässig erklärt, sondern sogar eine Verpflichtung der Behörden zur Anordnung solcher Verbote angenommen, sobald keine anderen Mittel mehr erkennbar sind, die zu sofortigen Verbesserungen der Luftqualität führen. Ziel müsse es nicht sein, die Grenzwerte sofort einzuhalten, es müssten aber wirksame Mittel ergriffen werden, um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so gering wie möglich zu halten. Deshalb gebiete es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, für zonale Verkehrsverbote abgestufte Übergangsregelungen zu schaffen, die Freistellungen für modernere Fahrzeuge versehen. Für Verbote, die nur - streckenbezogen - einzelne Straßen(züge) betreffen, gelte dies nicht.