Detailergebnis zu DOK-Nr. 73803
Barrierefrei-mobil: Mobilität als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben / Anforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur
Autoren | |
---|---|
Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 5.10 Entwurf und Trassierung |
ADAC-Expertendialog: Fakten und Infos rund um die Mobilität (2018) Nr. 14, 4 S., 7 B
In der ADAC-Expertenveröffentlichung in knapper Form, die sich bundesweit an 8 000 (Verkehrs)Fachleute in Ländern und Kommunen richtet, wird mit der 14. Ausgabe das Schwerpunktthema Barrierefreiheit, das nun auch im Automobilclub als sehr wichtig angesehen wird, in den Mittelpunkt gerückt und mit einem kurzen Artikel eingeleitet. Der zweite - zentrale - Artikel mit der Aussage "Durchgängige Mobilitätskette als Voraussetzung für Barrierefreiheit" von Wiebke Thormann stellt den Stand der Technik vor. Es werden zwar die DIN-Normen, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und am Ende die ADAC-Veröffentlichungen "Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur" und "Selbstbestimmt unterwegs" genannt, die die "Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen" (H BVA) der FGSV nicht. Als Fazit werden 6 Handlungsempfehlungen formuliert: Für die barrierefreie Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur existieren zahlreiche Normen, Regelwerke und Empfehlungen. Diese vorhandenen Erkenntnisse sollten kontinuierlich weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt werden. Betroffene Menschen und Verbände sollten am Planungsprozess beteiligt werden. Ihre Erfahrungen tragen maßgeblich zum Gelingen der barrierefreien Gestaltung bei. Bei der Planung gilt es, die Verkehrsinfrastruktur über die Zuständigkeitsgrenzen aller Fachbehörden hinweg zu betrachten. Nur so kann eine durchgängige barrierefreie Mobilitätskette geschaffen werden. Das Gestaltungsprinzip "Design für Alle" und das "Zwei-Sinne-Prinzip" sollten bei allen Planungen einfließen. Auf diese Weise lassen sich die unterschiedlichen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen. In allen Städten und Gemeinden sollten Beauftragte ernannt werden, die wichtige Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen sowohl in der Planung als auch in der Öffentlichkeitvertreten. Die Aspekte der Barrierefreiheit sollten regelmäßig im Rahmen von Verkehrsschauen aus besonderem Anlass überprüft werden.