Detailergebnis zu DOK-Nr. 73821
Landesstraßenbedarfsplan 2030: Entwurf Mai 2018
Autoren | |
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Sachgebiete |
2.5 Programme 5.2 Landstraßen 12.0 Allgemeines, Management |
Erfurt: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 2018, 84 S., 31 B, 23 T, 51 Q, Anhang
Der Freistaat Thüringen ist gemäß Thüringer Landesstraßengesetz Baulastträger für ein Netz von etwa 4 100 km Landesstraßen, das gemeinsam mit dem Netz der Bundesautobahnen und Bundesstraßen die Erreichbarkeit und Verbindung der Zentralen Orte in Thüringen im Straßenverkehr sicherstellt. Um dieses Netz auch zukünftig erhalten und leistungsfähig gestalten zu können, wurde zum Beginn der sechsten Wahlperiode im Koalitionsvertrag die erstmalige Aufstellung eines Landesstraßenbedarfsplans fixiert. Ziel des Plans ist es, die dafür erforderlichen Erhaltungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen zu ermitteln, zu priorisieren und deren Finanzierung bis 2030 darzulegen. Gegenstand des Landesstraßenbedarfsplans sind Landesstraßen in der Baulast des Landes zum Zeitpunkt 2015. Zur Straßenbaulast gehören dabei gemäß § 3 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz ebenfalls die Rad- und Gehwege, auch wenn sie als unselbstständige Rad- und Gehwege ohne unmittelbaren räumlichen Zusammenhang im Wesentlichen mit der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn gleichlaufen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Radwege und der häufig vom Straßenkörper unabhängigen Führung, wird deren Aus- und Neubau nicht im Landesstraßenbedarfsplan, sondern in der parallel erarbeiteten Radverkehrskonzeption behandelt. Die Pläne sind untereinander abgestimmt und ergänzen sich. Insgesamt umfasst der Landesstraßenbedarfsplan für den Zeitraum 2016-2030 ein Investitionsvolumen von rund 990 Millionen Euro. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Substanzsicherung, das heißt dem Erhalt und der Erneuerung des bestehenden Straßennetzes (70 Prozent).