Detailergebnis zu DOK-Nr. 73823
Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen
Autoren |
M. Schreiber |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Straßenverkehrstechnik 62 (2018) Nr. 11, S. 808-814, 8 B, 3 T, 12 Q
Mehrere Änderungen in der StVO, der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie einschlägige Gerichtsurteile haben dazu geführt, dass die Benutzungspflicht von Radwegen immer weiter reduziert wurde. In einem Forschungsprojekt der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wurde untersucht, wie sich die Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrssicherheit auswirkt. Die Untersuchung zeigt, dass die Mehrheit der Radfahrer unabhängig von der Benutzungspflicht auf den vorhandenen Radwegen fährt. Dementsprechend wurden nach Aufhebung der Benutzungspflicht auch keine wesentlichen Veränderungen im Unfall- oder Konfliktgeschehen festgestellt. Nicht mehr benutzungspflichtige Radwege sind somit genauso sicher oder unsicher, wie sie es vor der Aufhebung der Benutzungspflicht waren. Zum einen ist das positiv zu bewerten, da sich aufgrund der sich kaum verändernden Flächennutzung auch keine wesentlichen neuen Konflikte oder Unfälle einstellen. Zum anderen heißt das aber auch, dass Sicherheitsprobleme, die vor Aufhebung der Benutzungspflicht bestanden, auch nach deren Aufhebung weiter bestehen. Vor allem die typischen Unfälle beim Einbiegen und Kreuzen an Knotenpunkten waren auch auf den nicht benutzungspflichtigen Anlagen noch immer dominant.