Detailergebnis zu DOK-Nr. 74003
Deutschland im Takt? Juristische Anmerkung zur Vernetzung von Bus- und Bahnverkehren
Autoren |
M. Knauff |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 3, S. 120-124, zahlr. Q
Die Verkehrspolitik bekennt sich seit Jahrzehnten zur Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs, ohne dass sich dies jedoch weithin praktisch niedergeschlagen hätte. Mit dem Vorschlag zur Einführung eines "Deutschlandtakts" von höchster politischer Ebene wurde kürzlich ein neuer Vorstoß unternommen, der im Falle seiner Realisierung das Verkehrssystem in Deutschland erheblich zu verändern vermag. Der Beitrag nimmt auf Grundlage des geltenden Rechts die Möglichkeiten und Grenzen einer Vertaktung öffentlicher Verkehrsangebote in den Blick. Der öffentliche Personenverkehr (ÖPV) steht vor zahlreichen neuen Herausforderungen. Rechtliche Vorgaben für die Marktorganisation, Digitalisierung und neue Wettbewerber bewirken nach Jahrzehnten der Stagnation einen durchaus grundlegenden Wandel. Das regelmäßig geäußerte politische Bekenntnis zum ÖPV, der nicht zuletzt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten soll, hat sich zwar immer wieder als wenig inhaltsreich erwiesen; zugleich bringt es in regelmäßigen Abständen neue Ideen hervor. Nachdem der Vorschlag eines "kostenlosen" ÖPNV keine nachhaltige Wirkung entfalten konnte, wird anknüpfend an das Schweizer Vorbild und einzelne Ansätze in den Ländern zunehmend die Idee eines "Deutschlandtakts" diskutiert. Wenngleich ein solcher zweifelsfrei - zumal in Kombination mit einem "Deutschlandtarif" - aus Kundensicht dazu beitragen könnte, die Attraktivität des ÖPV erheblich zu steigern, ist seine Verwirklichung nicht ohne weiteres möglich. Neben technischen und ökonomischen Fragen stellen sich dabei auch solche juristischer Natur. Im Beitrag sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Vernetzung von Bus- und Bahnverkehren näher in den Blick genommen werden. Obwohl das Recht kaum spezifische Regelungen enthält, entfaltet es vielfältige Wirkungen. Besondere Komplexität erlangt die Fragestellung durch den Umstand, dass die einschlägigen Vorgaben aus dem Eisenbahn- und dem Personenbeförderungsrecht folgen, die jeweils speziell und nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Im Einzelnen sollen die rechtlichen Anforderungen an Planung (II.) und Realisierung (III.) sowie die Grenzen (IV.) einer Vertaktung von Bus- und Bahnverkehren in den Blick genommen werden. Eine abschließende Bewertung (V.) beschließt den Beitrag.