Detailergebnis zu DOK-Nr. 74085
Anspruch anerkannter Umweltverbände und Betroffener auf Verhängung von Dieselfahrverboten
Autoren |
A. Scheidler |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Immissionsschutz 24 (2019) Nr. 1, S. 4-9, zahlr. Q
Etwa zwei Drittel der Messstationen an verkehrsreichen Straßen in Deutschland zeigen immer noch Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), obwohl diese bereits seit 2010 eingehalten sein müssten. Wichtigster Verursacher ist der motorisierte Straßenverkehr, von dem maßgeblich die Dieselfahrzeuge zur NO2-Belastung beitragen. Diskussionen darüber, ob die geltende Rechtslage es hergibt, Dieselfahrverbote zu verhängen, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seinen beiden Urteilen vom 27.02.2018, dem sich bereits eine Reihe von Verwaltungsgerichten angeschlossen haben, grundsätzlich bejaht. Der Beitrag geht unter Vorstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere §§ 40, 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG), der Frage nach, ob Dieselfahrverbote auch eingeklagt werden können.