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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74272
Urteil des OLG Naumburg vom 29.06.2018 zu §§ 7 Abs. 1, 17 StVG; § 253 Abs. 2 BGB; § 115 VVG; § 7 Abs. 5 StVO
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 66 (2019) Nr. 2, S. 10-12
Steht fest, dass es zu einer nicht näher bestimmbaren Zeit vor dem Unfall zu einem Fahrspurwechsel von der rechten auf die linke Fahrspur gekommen ist, und ist im Übrigen der Sachverhalt nicht weiter aufklärbar, sodass einerseits die Möglichkeit besteht, dass der vorausfahrende Lkw unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO die Fahrspur gewechselt hat, andererseits aber auch die Möglichkeit, dass der Unfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers beziehungsweise auf dessen Verstoß gegen das Abstandsgebot zurückzuführen ist, so scheidet ein Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden aus.