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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74176
"Stille Anfahrt": mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn (Teile 1+2)
Autoren |
F. Wozny |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 2, S. 31-37 / Nr. 3, S. 59-66, 2 B, zahlr. Q
Schnelles Einschreiten und lautloses Annähern an den Tatort - darum geht es unter anderem beim Einsatzanlass "Täter am Ort". Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sind unter anderem die Beamten der Polizeien der Länder und des Bundes berechtigt, von der Straßenverkehrsordnung (StVO) abzuweichen. Im ersten Teil geht es um die entsprechenden Rechtsgrundlagen der "stillen Anfahrt" und ein Verwaltungsgerichtsurteil. Im zweiten und letzten Teil des Beitrags geht es darum, wie Gefahren bei der "stillen Anfahrt" maximal reduziert werden können.