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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74267
Der Nationale Zugangspunkt mit ÖPV-Daten: Intermodale und internationale Fahrplanauskunft
Autoren |
R. Bader B. Salzmann M. Stoffregen T. Toffel |
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 37 (2019) Nr. 4, S. 41-44, 1 B
Im November 2017 trat die delegierte Verordnung 2017/1926 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Bereitstellung von Verkehrsdaten einschließlich ihrer Aktualisierungen über einen nationalen Zugangspunkt (NAP), um diese anschließend jedem Mobilitätsanbieter und Auskunftsbetreiber zugänglich zu machen. Durch DELFI e. V. werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Bereitstellung der Daten des Öffentlichen Personenverkehrs geschaffen.