Detailergebnis zu DOK-Nr. 74174
Zulässige staatliche Informationspolitik oder rechtswidrige Werbung für deutsche Automobilhersteller?
Autoren |
W. Cremer |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 8, S. 505-511, zahlr. Q
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im November 2018 an eine Vielzahl von Dieselfahrzeug-Haltern Schreiben verschickt, in welchen insbesondere über Umtausch-Rabattaktionen dreier deutscher Automobilhersteller informiert wurde. Diese Praxis hat zwar in Politik und Medien durchaus (zumeist kritische) Resonanz erfahren, provoziert aber darüber hinaus Fragen nach ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie dem Recht der Europäischen Union. Diesen Fragen wird hier nachgegangen. Der Koalitionsausschuss hat am 01.10.2018 ein sogenanntes "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" beschlossen. Vorgebliches Ziel dieses Konzepts ist es insbesondere, die Stickoxidbelastungen in Deutschland und namentlich in den deutschen Städten, in welchen die Stickoxidbelastung den zulässigen Grenzwert (deutlich) überschreiten, zu reduzieren und gleichzeitig Fahrverbote zu verhindern beziehungsweise Mobilitätseinschränkungen der Halter von Dieselfahrzeugen zu vermeiden. Jenseits von Luftreinhalteplänen und verschiedenen kommunalen Maßnahmen zur Stickoxidreduzierung sowie Maßnahmen zur Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen und Handwerker- und Lieferfahrzeugen wird im Hinblick auf die 14 durch Stickoxid besonders belasteten Städte die Notwendigkeit betont, dass die Diesel-Fahrzeughalter in diesen Regionen Angebote erhalten, welche ihnen auch im Falle von Verkehrsbeschränkungen die Erhaltung ihrer Mobilität ermöglichen. Die in dem Konzeptpapier näher konkretisierten anspruchsberechtigten Diesel-Fahrzeughalter erhalten ausweislich desselben sodann "zwei alternative Angebote". Das erste Angebot wird dahingehend beschrieben, dass die deutschen Automobilhersteller dem Bund zugesagt hätten, den Fahrzeughaltern von Euro 4- und Euro 5-Dieselfahrzeugen ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten anzubieten. Bezüglich der ausländischen Automobilhersteller wird die Erwartung formuliert, dass sie ihren Kunden vergleichbare Angebote unterbreiten.