Detailergebnis zu DOK-Nr. 74494
Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen Personennahverkehr - Zielstellung und Realisierung (5 Teile)
Autoren |
J. Wolf |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 5.10 Entwurf und Trassierung |
Verkehr und Technik 71 (2018) Nr. 12, S. 448-452, 2 T / 72 (2019) Nr. 1, S. 33-37, 3 T / Nr. 3, S. 46-53 / Nr. 4, S. 130-134 / Nr. 5, S. 175-181, 7 T
Es steht außer Zweifel, dass alle Beteiligten das Ziel verfolgen, die vollständige Barrierefreiheit für jeden Behinderten auch im städtischen Personennahverkehr zu erreichen. Das Unsichere dieser Zielstellung ist lediglich noch die Frage nach dem Wie und zu welchem Zeitpunkt. Auch steht die Lösung für den Ansatz eines einheitlichen Maßstabs noch aus. Aufgabe der Regierung sollte es jetzt sein, mit der bestehenden Erkenntnis des unzureichenden Stands und der Unmöglichkeit der Termineinhaltung diese gewonnene Diagnose zu verinnerlichen und sich baldigst zu der ihr gegebenen Verantwortung gegenüber den Behinderten absolut und unnachlässig durch Entscheidungen und Handlungen zu bekennen. Die immer wiederkehrende Frage nach der Definition einer Vollständigkeit ist hierzu in erster Instanz zu lösen, ebenso wie die Klarheit über die zum Erreichen der Barrierefreiheit mit dem Fahrzeug und in der Infrastruktur im Detail zu schaffenden Voraussetzungen. Die Forderungen der UN-Behindertenrechtscharta bieten dazu eine eindeutige Voraussetzung. Auch haben Gremien der EU mit direkter Beteiligung der Bundesrepublik hierzu umfangreiche Vorarbeit geleistet. Die Aufgabe der Wissenschaftler im Fachgebiet sollte es sein, dies aktiv zu unterstützen. Das bedeutet allerdings, dass diese von der oft praktizierten Begründung möglicher Abweichungen nunmehr zum Nachweis der optimalen Lösungen übergehen. Um hierbei eine Verbindlichkeit zu erreichen, sollte das nach Meinung des Autors nur in der Form einer fachübergreifenden Richtlinie zu den beiden Bundesrechtsverordnungen BOStrab und BOKraft bei gleichzeitiger Anpassung derselben an die neuen Anforderungen und Bedingungen erfolgen. Da die Zeitachse zum Erreichen der Ziele insgesamt vor allem durch das zögerliche Handeln wesentlich verschoben wurde, sollte sie nicht korrigiert werden; sie ist vielmehr neu zu definieren. Um hierdurch weitere Verschleppungen zu minimieren, kommt es jetzt auf eine Etappenbildung an. Der bereits begonnene Weg des Priorisierens sollte dabei eine wesentliche Rolle spielen.